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2. Seine Aufgaben sind insbesonders:
a) Zusammenarbeit mit Behörden, .... zur Verbesserung der rechtlichen, verkehrstechnischen und
gesellschaftlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Fahrradverkehrs.
b) Entwicklung, Verbreitung und Unterstützung von Konzepten und Bestrebungen zur Verkehrsberuhigung
durch Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des nichtmotorisierten, insbesondere des
Fahrradverkehrs.
c) Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, ...., die dieselbe oder eine ähnliche Zielsetzung haben.
d) Veranlassung und Durchführung von Forschungsarbeiten, Seminaren und Tagungen, .....
e) Entwicklung, Förderung oder Durchführung von Maßnahmen zur Integration des Fahrrades mit dem
öffentlichen Personenverkehr.....
f) Organisation von Vorträgen, Schulungs- und Übungsveranstaltungen insbesondere zur Erhöhung der
Verkehrssicherheit
g) die Erstellung von Werbe- und Informationsmaterial,
h) die Organisation von Maßnahmen, die eine flächendeckende Organisationsstruktur des ADFC in Thüringen
zum Ziel hat
i) sowie die Förderung des Radsports als Volks- und Breitensport durch Zusammenarbeit mit Radsportvereinen
oder gemeinschaftliche oder eigene radsportliche Veranstaltung.
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